In der Hundeschule Wauhow lernst du, deinen Hund zu verstehen.

AGB

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für die Vereinbarung eines Trainings mit mir.

  • Der verbindliche Vertrag kommt durch die mündliche oder schriftliche Bestätigung der Anmeldung zu einem Training zustande. Der/die Teilnehmer/-in erklärt sich durch seine/ihre Anmeldung mit den hier genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
  • Eine Absage der Trainingsstunde muss telefonisch eingehen und sollte frühzeitig geschehen, mindestens 24 Stunden vor Beginn, ansonsten gilt die Stunde als besucht und muss bezahlt werden.
  • Einzelstunden werden in bar nach dem Training bezahlt, Abonnements können, nach Absprache, per Rechnung bezahlt werden. Die aktuellen Preise sind zu finden auf wauhow.de.
  • Während des Trainings übernimmt der/die Hundehalter/-in weiterhin die Verantwortung für sein/ihr Tier, die Hundetrainerin haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch den/die Teilnehmer/-in und/oder seinen/ihren Hund oder Begleitpersonen verursacht wurden.
  • Mit der Anmeldung bestätigt der/die Halter/-in, dass das Tier haftpflichtversichert ist.
  • Die Läufigkeit einer Hündin sowie auftretende Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten müssen der Trainerin mitgeteilt werden.
  • Ausgehändigte Dokumente wie Handouts oder Trainingspläne sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Ausgefallene Stunden aufseiten der Trainerin werden nach Möglichkeit nachgeholt.
  • Der/die Tierhalter/-in erhält im Rahmen des Unterrichts Handlungsvorschläge für eine artgerechte Hundeerziehung. Eine Erfolgsgarantie kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden. Der Erfolg hängt in erster Linie vom Kunden und dem teilnehmenden Hund ab.
  • Soweit es zur Organisation der Hundetrainerin notwendig ist, dürfen personenbezogene Daten von Kunden für eigene Zwecke erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Für Aufnahmen, egal welcher Art, gilt grundsätzlich ein unbegrenztes Nutzungsrecht für die Hundeschule. Der/die Teilnehmer/-in hat die Möglichkeit diesem Nutzungsrecht zu widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.
  • Bei Eintreten der Unwirksamkeit einer Bestimmung, hat dies nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Stand: Münster, den 04.01.2023